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Vergleich:

 Was ändert die Abgeltungssteuer?

Info & Vergleich:

Geld1Die Abgeltungssteuer wird ab 2009 an jedem Kapitalertrag, der über den Sparer-Freibetrag hinausgeht pauschal mit 25 % besteuert. Die bisherige Besteuerung nach Einkommen- steuersatz entfällt somit. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 % liegt, kann man über die Einkommensteuererklärung die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer zurückholen. Für einen Single, der mehr als 801 € Einnahmen aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, usw.) erzielt, muss für den darüber hinausgehenden Betrag heute die Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer gezahlt werden. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 1.602 €. Ab 2009 ist statt der Einkommensteuer die Abgeltungssteuer zu zahlen.

Vielverdiener kommen besser weg.
Viele Anleger sehen die Änderung mit gemischten Gefühlen. Besitzer festverzinslicher Wertpapiere brauchen keine Bedenken haben, im Gegensatz zu Inhabern wachstumsstarker Aktien. Anleger mit niedrigem Einkommen müssen mehr Steuern zahlen als zuvor. Anleger mit hohen Einkünften jedoch weniger als zuvor. Demnach entsteht ein klarer steuerlicher
Vorteil für Vielverdiener.

Warum ist das so? Investoren mit niedrigem Einkommen müssen höhere Abgaben zahlen, weil die Abgeltungssteuer höher ist als Ihr derzeitiger Einkommensteuersatz und Anleger mit hohem Einkommen zahlen in Zukunft weniger Steuern auf Kapitaleinkünfte, weil die Höhe der Abgeltungssteuer unter ihrem derzeitigen Steuersatz liegt. Spitzenverdiener haben nach der neuen Regelung dann einen beträchtlichen Vorteil, wenn sie die Mehrheit ihrer Erträge über festverzinsliche Wertpapiere erzielen. Denn der neue Steuersatz für Kapitalerträge liegt weit unter dem des Spitzensteuersatzes, der bis zu 42 Prozent betragen kann.

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