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Sie brauchen Hilfe bei Ihrer Einkommenssteuererklärung?
Wir nennen Ihnen 30 legale Tricks um Steuern zu sparen.

30 Einkommenssteuer Tricks

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Sonderausgaben

  1. Spenden bis zu 50 € pro Person werden vom Finanzamt oft ohne Nachweis anerkannt. Der Betrag wird bei Sonderausgaben angegeben.
     
  2. Auch Kosten, verursacht durch die Anschaffung der Software oder einen Steuerberater können als Sonderausgaben eingetragen werden.
     
  3. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe eingeschrieben werden.
     
  4. Krankheitskosten können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Darunter fallen z.B. Praxisgebühren, Fahrtkosten, Medikamente, Krankenhausgelder. Jedoch muss die Eigenbelastung überschritten sein, um ein positives Ergebnis zu erzielen.
     
  5. Beiträge für private und gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall-, Haftpflicht-, Lebens und Rentenversicherungen (Riester) müssen mit Nachweis in Sonderausgaben veranschlagt werden.
     
  6. Ausgaben für die eigene Berufsweiterbildung und Ausbildung werden bis zu einem jährlichen Betrag von 4000 € anerkannt. Diese Beträge zählen auch für Ihren Ehepartner.
     
  7. Menschen mit außergewöhnlicher Belastung, wie Behinderung, Tod, Ehescheidung oder Unwetterschäden werden vom Finanzamt steuerlich begünstigt behandelt. Bei Behinderten wird die Hilfe nach dem Grad der Behinderung errechnet.
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