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Die Gebäudeversicherung dient zum Schutz von Gebäuden, Nebengebäude, sowie Garagen. Separate Gebäude brauchen einen zusätzliche Einschluss (z.B. Gartenhäuser). Zubehör kann auch mitversichert werden. Eine Gebäude- versicherung wird von Banken oft bei Sicherungen von Darlehen verlangt. Im Totalschadenfall erhält der Versicherungs- nehmer zunächst Anspruch auf Kapitalleistung des Zeitwertes des Gebäudes. Die Differenz zum versicherten Neuwert wird erstattet, wenn der Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes nachweislich betrieben wird.
Folgende Risiken können in Kombination oder Einzeln versichert werden:
- Brand
- Sturm
- Hagel.
- Leitungswasserschaden
Die Kriterien für die Höhe der Versicherungsprämie:
- Die Bauartklasse
- Art des Daches
- der genaue Ort: Es gibt Risikozonen, (betrifft Leitungswasser, Sturm und Elementarversicherung)
- die Ausstattung
Bauartklassen
- BAK 1: Massive Bauweise, harte Bedachung
- BAK 2: Meistens feuergefährlichere Bauweise, mit harter Bedachung.
- BAK 3: Feuergefährliche Objekte mit harter Bedachung, wie z. B. Fertighäuser aus Holz oder Blockbohlenhäuser
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