finanzenvergleich
1

Vergleich:

Info & Vergleich:

So sparen die Deutschen

So sparen die Deutschenkl1

 Erbschaftssteuer - Die Steuersätze auf einen Blick

Viele Erben verstoßen unwissend gegen das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz. Vor allem familiär entfernte Erben kommen durch die neue Steuervorlage schlechter weg. Für Ehegatten, Kinder und Enkel erhöht sich der Freibetrag enorm. Solange das Gesetz nicht beschlossen ist, können die Erben zwischen altem und neuem Gesetz wählen. Jedoch gelten die alten Freibeträge.

 Steuersätze nach bestehendem Recht

Steuerklasse 1

Steuerklasse 2

Steuerklasse 3

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert des Vermögens

Ehegatten

Kinder

Enkel

z.B Geschwister

sonstige Erben

 

abzüglich Freibetrag von:

307.000 €

205.000 €

51.200 €

10.300 €

5.200 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuersatz bei einem Vermögen

bis 52.000

7%

7%

7%

12%

17%

 

bis 256.000

11%

11%

11%

17%

23%

 

bis 512.000

15%

15%

15%

22%

29%

 

bis 5.113.00

19%

19%

19%

27%

35%

 

bis 12.783.000

23%

23%

23%

32%

41%

 

bis 25.565.000

27%

27%

27%

37%

47%

 

über 25.565.000

30%

30%

30%

40%

50%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 voraussichtlicher Steuertarif nach Erbschaftsteuerreformgesetz

Steuerklasse 1

Steuerklasse 2

Steuerklasse 3

 

 

 

 

 

 

 

 

Wert des Vermögens

Ehegatten

Kinder

Enkel

z.B Geschwister

sonstige Erben

 

abzüglich Freibetrag von:

500.000 €

400.000 €

200.000 €

20.000 €

20.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

Steuersatz bei einem Vermögen

bis 52.000

7%

7%

7%

30%

30%

 

bis 256.000

11%

11%

11%

30%

30%

 

bis 512.000

15%

15%

15%

30%

30%

 

bis 5.113.00

19%

19%

19%

30%

30%

 

bis 12.783.000

23%

23%

23%

50%

50%

 

bis 25.565.000

27%

27%

27%

50%

50%

 

über 25.565.000

30%

30%

30%

50%

50%

 

Erbschaftssteuer
 auf einen Blick

erbschaftssteuer

Tipps - So können Sie legal Steuerabgaben vermeiden:

  • Der Erbe kann adoptiert werden, um in eine günstigere Steuerklasse zu kommen.
  • Alle zehn Jahre kann den Erben der Schenkungsfreibetrag übertragen werden.
  • Privatvermögen in Betriebsvermögen umwandeln.
  • Übertragen Sie Immobilien, mit der Inanspruchnahme eines Nießbrauchrechts.
  • Privatvermögen in Renten, Schifffonds oder Lebensversicherung transferieren, da hier der Steuersatz geringer ist.
finanzenvergleich7
1213